Im Rechtsstreit zwischen den elf Schweizer Hosting-Providern und
Switch (Swiss IT Reseller
berichtete) ist derzeit kein Ende in Sicht. Das neueste Kapitel in dem seit Herbst 2009 andauernden Zwist ist eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des Sekretariats der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko), die die Provider am 28. März eingereicht haben.
Was ist geschehen? Das Weko-Sekretariat hat letzten Juni – laut den Providern viel zu spät – eine Vorabklärung gestartet, ob Switch mit Switchplus seine dominante Marktstellung ausnutzt und die Konkurrenz in diskriminierender Art und Weise benachteiligt. Ende Februar kam nun der Entscheid, dass die Vorabklärung eingestellt wird, weil keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliege.
Unvollständige Untersuchung?
Ein Entscheid, den die klagenden Provider so nicht hinnehmen wollen, und deshalb die Aufsichtsbeschwerde eingereicht haben. Unter anderem habe es das Sekretariat unterlassen, zu untersuchen, wie Switchplus bereits drei Monate nach seiner Gründung den Status eines Grosshandelspartners der
Switch erreichen konnte, wofür angeblich 1000 Kundenbeziehung nötig sind. Ausserdem habe das Weko-Sekretariat zwar festgestellt, dass es zu konzerninternen Verschiebungen im Bereich der Registrierung von Domain-Namen gekommen sei, führe das aber nicht auf eine missbräuchliche Ungleichbehandlung zurück.
Laut Untersuchung der Weko konnte Switchplus per November 2010, also innerhalb eines Jahres, im Bereich der Domainregistrierung einen Marktanteil von zwischen 5 und 15 Prozent erreichen, gegenüber 25 bis 45 Prozent der Grosshandelspartner von
Switch. "Dieser Anteil ist nicht durch Leistungswettbewerb zustande gekommen, sondern durch die Bevorzugung seitens der Registerstelle Switch", meint Claudius Röllin, CMO des Providers
Hostpoint. Anders sei das gar nicht möglich. Der Anteil im Markt für die Domainregistrierung ist darum so wichtig, weil er laut den Providern das Eintrittsticket für weitere Dienstleistungen wie das Hosting einer Webseite ist, also die Basis für weitere Geschäftsbeziehungen bildet.
Wie geht es weiter?
Wie es im Streit zwischen den Providern und
Switch weiter gehen wird, wenn auch die Aufsichtsbeschwerde abgewiesen wird, ist derzeit noch offen. Laut
Green.ch-CEO Franz Grütter sind aber auch andere Wege als der juristische denkbar, beispielsweise eine Social-Media-Kampagne, um die breite Masse zu bewegen. Aktuell ist bekanntlich auch noch eine Klage beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hängig. Ein Entscheid des Bakom wird demnächst erwartet.
(mv)