Das US-Justizdepartement ist den Vorschlägen von Richter Jackson nicht gefolgt, der eine Dreiteilung des Softwarekonzerns vorgeschlagen hat, und beharrt statt dessen auf der ursprünglich geplanten Zweitteilung. Vorgesehen ist damit, je ein Unternehmen für Betriebssysteme und eines für Anwendungen zu schaffen. Eine Aufteilung in drei Firmen würde sich laut DOJ als zu komplex erweisen.
Wie das DOJ weiter ausführt, ist man auch nicht gewillt, auf ein Fristerstreckungsgesuch von
Microsoft einzutreten. Die Redmonder wollten die Frist nutzen, um bei Investment-Spezialisten wie Goldmann, Sachs & Co. ein Gutachten einholen, die die Auswirkungen einer Aufteilung auf die US-Wirtschaft aufzeigen sollen. Microsoft will morgen Dienstag zum DOJ-Antrag Stellung nehmen. (PCG)