Der europäische Gerichtshof hat die Busse von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft bestätigt. Im März 2004 hatte die Europäische Kommission die Busse festgelegt und verschiedene weitere Auflagen verfügt. Dagegen klagte Microsoft beim Europäischen Gerichtshof und verlor.
Der Strafe gegen Microsoft vorausgegangen waren rund fünfjährige Ermittlungen gegen
Microsoft. Der Software-Riese habe mit seinen Quasi-Monopolen bei verschiedenen Software-Produkten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstossen. Folgen davon seien etwa überhöhte Preise und weniger Auswahl für den Konsumenten. Aufgrund dieses Befundes setzte die Kommission die Busse und wollte Microsoft zwingen, innert 120 Tagen bestimmte Schnittstellen offenzulegen und innert 90 Tagen eine Windows-Version ohne Media-Player anzubieten. Diese Version wurde auch bereitgestellt.
Die Offenlegung der Schnittstellen wird noch immer gestritten, weshalb die EU-Kommission im Juli 2006 eine erneute Strafe von 280,5 Millionen Euro gegen Microsoft verhängte – "wegen fortgesetzter Nichteinhaltung" von Auflagen. Diese Strafe steigt ausserdem pro Tag der Nichteinhaltung um 2 Millionen Euro, könnte aber sogar um täglich 3 Millionen Euro erhöht werden.
Gegen diese Massnahmen und Strafen hat Microsoft beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Die erste Instanz gab nun der EU-Kommission weitgehend recht: Der geforderte Grad der Interoperabilität sei begründet, die Strafe deshalb angemessen. Den Argumenten Microsofts vermochte das Gericht in weiten Teilen nicht zu folgen. Gekippt wurde lediglich die Verfügung der Kommission, wonach Microsoft einen Vertrauensmann einstellen und bezahlen müsse, der die Einhaltung der Auflagen überwacht. Dafür, so das Gericht, fehle eine Grundlage im Gemeinschaftsrecht der EU. (IW)