Die Stimmberechtigten des Kantons Genf machen den welschen Kanton zum ersten, bei dem die Möglichkeit des E-Votings in der Kantons-Verfassung verankert wird. Die Verfassungsänderung wurde am vergangenen Abstimmungssonntag mit 70,2 Prozent - 84'481 Ja gegen 35'854 Nein - angenommen. Der Kanton Genf hat seit 2003 insgesamt elf E-Voting-Testläufe durchgeführt und zog dabei das Fazit, dass das Verfahren sowohl ein Bedürfnis als auch sicher genug sei.
Die Argumente der Gegenseite betreffen hauptsächlich Sicherheitsbedenken. Auch die Kantone Neuenburg und Zürich haben in den vergangenen Jahren mehrere solcher Testläufe durchgeführt. Genf ist der erste Kanton, der über das E-Voting abstimmen konnte. Vor der definitiven Einführung muss die Regierung noch ein Ausführungsgesetz vorlegen.
Im Nachfeld zur Abstimmung wurde bekannt, dass das Interesse an der elektronischen Abstimmung bei vielen anderen Kantonen offenbar ebenfalls ein dringliches Traktandum ist. Insbesondere den Auslandschweizern soll somit die Teilnahme am demokratischen Prozess erleichtert werden. In Basel-Stadt soll dies ab dem 29. November möglich sein.
Der Kanton Genf wurde denn auch von den Kantonen Basel-Stadt, Luzern, Graubünden, Obwalden, Nidwalden und Aargau kontaktiert, um eine mögliche Zusammenarbeit auszuloten. Dadurch könnte das in Genf eingesetzte System später auch in anderen Kantonen zum Einsatz kommen. Genf ist laut Staatskanzler Robert Hensler sehr interessiert an möglichen Kooperationen.
Auch der Kanton Zürich erhielt Anfragen von den Kantonen Freiburg, St. Gallen, Thurgau, Aargau, Schaffhausen, Graubünden und Solothurn. Die elektronische Abstimmung wird zudem auf nationaler Ebene diskutiert. Sowohl die Bundeskanzlei als auch die Konferenz der kantonalen Staatschreiber und -kanzler spricht sich momentan aber für mehrere dezentrale Systeme anstelle eines zentralen aus. (cdb)