Liebhart: Ein Fall für die Gewerkschaft


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2002/16

     

Wehe den Liebhart-Angestellten, die keine Ersparnisse haben. Der Basler Software-Spezialist Liebhart Systems (siehe Bericht Seite 75) musste nicht nur gegen 80 Leute auf Knall und Fall auf die Strasse stellen, sondern konnte auch die Augustlöhne teilweise nicht mehr bezahlen, von einer Bezahlung während der Kündigungsfrist ganz zu schweigen. Liebhart Systems wird Nachlassstundung beantragen und so versuchen, den Konkurs zu verhindern.
Für geschuldete Löhne, für die eine Arbeitsleistung erbracht worden ist, gibt es die sogenannte Insolvenzentschädigung, für die Zeit der Kündigungsfrist und danach ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig. Beides muss man aber auf dem RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) beantragen, sprich «stempeln gehen».
Die ALV bezahlt allerdings nur 80 (für Verheiratete) respektive 70% des letzten Lohnes aus, ausserdem gibt es gewisse Wartefristen, bis die ersten Zahlungen erfolgen. Die Online-Gewerkschaft Syndikat (www.syndikat.ch) ist mit Liebhart Systems, mit dem zuständigen Basler KIGA und den Betroffenen zusammengesessen und unterstützt die ehemaligen Liebhart-Angestellten mit Beratung. (hc)


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