Die "alte" Miracle hat die vor zwei Wochen beantragte Nachlasstundung erhalten. Der Nachlassrichter des Gerichtskreises Aarwangen-Wangen hat die Stundung gestern bewilligt, die angesetzte Frist läuft bis zum 13. Mai 2001. Als Sachwalterin wurde die Berner Transliq AG eingesetzt.
Der Verwaltungsrat der Miracle hatte die Nachlassstundung beantragt, um eine bessere Verhandlungsposition für den Verkauf des Quellcodes von miracle.xrp zu erlangen. Unklar ist, ob sich die Bewilligung auf den inzwischen eingeleiteten Kauf durch Otto Ineichens New Miracle auswirken wird. Der Verkauf von Miracle-Vermögenswerten kann ab sofort nur noch über die Sachwalterin Transliq rechtsgültig abgewickelt werden. (hjm)