Das Portal für Unternehmensdaten Moneyhouse.ch ist ins Visier des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür geraten, weil auch Daten von Privatpersonen ohne deren Zustimmung bekanntgegeben wurden. Nun haben sich die Parteien "nach längeren Verhandlungen" geeinigt.
Moneyhouse.ch gewährte in der Vergangenheit registrierten Kunden Zugriff auf Privatadressen, mitunter auch auf "gesperrte" Adressen. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte legte daraufhin Beschwerde ein, da die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet sahen. Im vergangenen Sommer wurde dann der Dienst "Personensuche" mit einer superprovisorischen Verfügung zwischenzeitlich gesperrt.
Wie die Moneyhouse.ch-Betreiberin Itonex jetzt mitteilt, konnte nun eine Einigung erzielt werden, indem das Portal auf die Veröffentlichung "gesperrter" Adressen verzichtet. Darüber hinaus können Privatpersonen von Moneyhouse.ch die Löschung ihrer Adresse verlangen, wobei garantiert wird, dass die Löschung noch am selben Tag erfolgt.
(rd)