Unter dem Deckmantel des verbesserten Schutzes für die Stellensuchenden will das SECO die Verleihtätigkeit bis ins letzte Detail regeln. Die Vorschläge in der Vernehmlassungsvorlage sind zu offen formuliert und eröffnen für die Behörden einen zu weiten Interpretationsspielraum. Das führt zwangsläufig zu Umsetzungsproblemen in der Praxis.
Forderungen von Swico
Swico fordert in seiner Vernehmlassung:
Neuer Art. 26 Abs. 3 AVVNeu wird der Personalverleih als Dreieckverhältnis zwischen Verleiher, Arbeitnehmer und dem Einsatzbetrieb beschrieben. Der Unter- oder Zwischenverleih soll verboten werden. Begründung: Kontrollschwierigkeiten und Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes. Die Argumentation wird hauptsächlich auf Fälle ungedeckter Lohnforderungen gestützt. Dieses Missbrauchs- oder Schädigungsrisiko stellt sich beim Verleih in der ICT-Branche nicht. Daher soll als Branchenlösung eine Liste erarbeitet werden, für welche die 1. Stufe Unterverleih geöffnet werden kann beziehungsweise für welche er verboten ist.
Antrag: Fokusbranchen analog den flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsübereinkommen definieren; für die ICT-Branche die 1. Stufe Unterverleih (Viereckverhältnis) öffnen, unter Festschreibung der Verantwortungskette.
Fazit
Die Vernehmlassungsvorlage ist mehrheitlich zu befürworten, jedoch sind die Bedürfnisse der ICT-Branche darin zu wenig berücksichtigt.