Das Kanton Zürich will seine Attraktivität für Start-ups steigern. Dazu wird die Besteuerung derselben angepasst. Mit dem Schritt reagiert der Kanton auf die Problematik, dass Jungunternehmen zur Geldbeschaffung oftmals Aktien an Unternehmen verkaufen, dafür aber mit einer kräftigen Vermögenssteuer belegt werden. Dies, weil die Steuerbehörden den Verkehrswert der Aktien auf Grund der letzten Finanzierungsrunde ansetzten. So habe die Vermögenssteuer für die Aktien unter Umständen das Basiseinkommen der betreffenden Jungunternehmer überstiegen, so der Kanton in einer Mitteilung.
Um hier Abhilfe zu schaffen, habe man zusammen mit Vertretern der Wirtschaft nach einer neuen Lösung gesucht. Die Lösung sieht nun vor, dass Investorenpreise der ersten drei Geschäftsjahre steuerlich nicht berücksichtigt werden; die Unternehmen werden in dieser Periode zum Substanzwert besteuert. "In den folgenden zwei Jahren wird der Vermögenssteuerwert aus dem Durchschnitt zwischen dem Substanzwert und den Investorenpreisen ermittelt; dabei werden die Investorenpreise im vierten Geschäftsjahr einfach und der Substanzwert doppelt berücksichtigt; im fünften Geschäftsjahr erfolgt die Bewertung dann umgekehrt. Ab dem sechsten Jahr wird auf die erzielten Investorenpreise abgestellt", erklärt die Finanzdirektion des Kantons Zürich.
Die Praxisänderung tritt sofort in Kraft. Sie komme allerdings dann nicht zur Anwendung, wenn Aktionäre einen massgeblichen Teil ihrer Anteile verkaufen oder wenn die Unternehmen den Verkehrswert selber festlegen, was zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen der Fall sein könne.
(mw)