Schweiz und EU passen MRA-Abkommen an
Quelle: Parlament.ch

Schweiz und EU passen MRA-Abkommen an

Die Schweiz und die EU haben das MRA-Abkommen aktualisiert. So ist es weiterhin möglich, Produkte auf der Grundlage von einer Bewertung, die entweder aus der Schweiz oder der EU stammt, zu vertreiben.
2. August 2017

     

Die Schweiz und die EU haben das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) aktualisiert. Dies geht aus einem Bericht des Bundes hervor. Dabei geht es vor allem um Sektoren in denen sich die technischen Vorschriften der Schweiz und der EU unterscheiden. Konkret wurden sieben Produktbereiche, in denen die technischen Vorschriften in der Schweiz und in der EU revidiert worden waren, angepasst. Zu diesen Kategorien gehören etwa Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckgeräte sowie diverse elektrische Geräte.


Durch die Aktualisierung des MRA-Abkommens ist die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen weiterhin gewährleistet. Bei Konformitätsbewegungen handelt es sich um Tests, Inspektionen oder Zertifizierungen, die von akkreditierten beziehungsweise notifizierten Stellen zur Bestätigung der Konformität der Produkte mit den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Hersteller ihre Produkte weiterhin auf der Grundlage von einer Bewertung, die entweder aus der Schweiz oder der EU stammt, auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei, sprich Schweiz oder EU, vertreiben können. Durch Anpassungen fallen zudem einzelne Verpflichtungen, wie etwa die Adresse eines Importeurs in der EU auf der Verpackung der exportierten Produkte angeben zu müssen, weg. (asp)


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