Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB) und die Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) sind mit 22 Schweizer Kantonen eine Partnerschaft eingegangen und haben Ende Januar den Verein Simap.ch gegründet.
Simap.ch (Systéme d’information sur les marchés publics en Suisse) geht auf ein von den Kantonen Waadt und Genf lanciertes Projekt zurück, dessen Ziel es ist, ein gesamtschweizerisches Internetportal für öffentliche Ausschreibungen zu schaffen. Es soll allen öffentlichen Vergabestellen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen, zur Verfügung stehen.
Bis Ende Juni soll die Website www.simap.ch eingerichtet werden. Alle Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, können sich dort auf deutsch, französisch und italienisch über die aktuellen Ausschreibungen erkundigen. Ferner soll das Portal als Informationsplattform über Vergabestellen und Auftragnehmer, gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung im öffentlichen Beschaffungswesen dienen. In ein bis zwei Jahren sollen Anbieter dann auch Angebote über die Website einreichen können.
Staatskassen entlasten
Der Bund und seine Verbündeten versprechen sich ausserdem durch diese einheitliche, gesamtschweizerische Übersicht die Anzahl der Anbieter vergrössern, den Wettbewerb somit anzufachen und letztlich die Preise für Offerten drücken und die Staatskassen entlasten zu können. Über das Internetportal werden alle Aufträge des Bundes und der in seinem Besitz befindlichen Betriebe (z.B. SBB, Post), und die Aufträge der 22 beteiligten Kantone und deren Gemeinden ausgeschrieben. Simap.ch erwartet etwa 90’000 über das Portal ausgeschriebene Aufträge pro Jahr. Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und Solothurn beteiligen sich nicht an dem Projekt. (sk)
Öffentliche Beschaffung in der Schweiz
Die Hauptrechtsgrundlagen für die Beschaffung von beweglichen Gütern (Lieferaufträgen) und die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (exkl. Baudienstleistungen) bilden das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 und seit 1996 das Bundesgesetz über den Binnenmarkt, sowie das noch in Kraft zu setzende bilaterale Abkommen mit der EU.
Das WTO-Übereinkommen regelt u.a. die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Schwellenwert von 248’950 Franken (Bund), 383’000 Franken (Kantone) und 766’000 Franken (Sektorenbereiche Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung).
Dem WTO-Übereinkommen sind Bund, Kantone, öffentliche Unternehmen und Gemeinden in den Sektorenbereichen (ausgenommen
Swisscom, SBB) unterstellt. Aufträge, die den Schwellenwert erreichen, sind vom Auftraggeber heute öffentlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bzw. den kantonalen Amtsblättern auszuschreiben. Das Gesamtjahresvolumen der öffentlichen Aufträge betrug 1996 nach einer Schätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft 36 Mrd. Franken.