Tarmed lässt datenschutzrechtliche Fragen offen


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2004/04

     

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat hinsichtlich der Einführung der neuen Tarifbestimmungen im Gesundheitswesen «Tarmed» und der damit verbundenen elektronischen Abrechnung bei mehreren beteiligten Akteuren eine Umfrage durchgeführt.
Ziel war es, abzuklären, inwieweit die elektronische Leistungsabrechnung gemäss Tarmed in die Praxis umgesetzt wird, und ob Datenschutz und Datensicherheit ausreichend Rechnung getragen wird. Der Versicherer erhält mit den neuen E-Rechnungsformularen neben Personalien und administrativen Daten auch ausführliche Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten.
Aus Sicht des Datenschutzes stellt sich grundsätzlich die Frage der Verhältnismässigkeit solcher Datenbearbeitung. In der Umfrage wurden die Fragen zur Begründung der Verhältnismässigkeit entweder nicht oder nicht ausreichend beantwortet. Die Notwendigkeit, Eignung und Zweck/Mittel-Relation der erwähnten Personendaten sind bis jetzt also nicht erwiesen und die detaillierte Leistungsabrechnung verstösst somit gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip im Datenschutzgesetz.
Für den EDSB ist die Weitergabe der detaillierten Personendaten so lange nicht datenschutzkonform, wie die Verhältnismässigkeit nicht eindeutig nachgewiesen ist. In den kommenden Monaten sollen weitere Untersuchungen durchgeführt werden. (sk)


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