Swisscom-Monopol für Mietleitungen wankt

Ein Gutachten der Wettbewerbskommission könnte zu einer Liberalisierung bei den Mietleitungen führen.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2000/04

     

Im Markt für Mietleitungen im Anschlussnetz nimmt die Swisscom eine beherrschende Stellung ein, stellt die Wettbewerbskommission (WEKO) fest. Dadurch steigen die Chancen, dass die Swisscom auch im Bereich des Datentransfers – wie bei der Telefonie – den Konkurrenten die letzte Meile zu Selbstkostenpreisen zur Verfügung stellen muss. Hintergrund: Die Schlieremer Commcare und der ISP Activenet (heute Uunet) hatten im 1998 eine Beschwerden beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gegen die Swisscom eingereicht, um Interkonnektion auf Mietleitungen zu erhalten.

Kein Monopol im Fernnetz-Bereich

In der Tat beschränkt sich das Gutachten aber auf das Anschlussnetz; die WEKO sieht im Fernnetz kein Monopol der Swisscom. Die Swisscom sieht das ganze naturgemäss etwas anders. Und tatsächlich kümmern sich die Citynetz- und Kabelnetzfirmen bevorzugt um Ballungszentren. Die Swisscom hingegen deckt auch den letzten Winkel der Schweiz ab, da sie dem Service Public-Auftrag unterliegt. Schliesslich wird mit den Versteigerungen der Konzessionen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss WLL (Wireless Local Loop) gegenüber dem Anschlussnetz eine weitere Alternative entstehen.

Zeit heilt alle Wunden

Die Commcare behauptet, dass mit dem Erhalt der Interkonnektion die Preise innerhalb von einem Jahr um bis zu 70 Prozent sinken würden. Die Swisscom kann getrost damit rechnen, dass bis zum Zeitpunkt einer Verhandlung vor dem Bundesgericht auch der Wettbewerb noch mehr spielen wird. Denn ausser dem WLL werden bis dahin auch die anderen Mietleitungsanbieter im Anschlussbereich – insobesondere durch eine weitere Aufrüstung der Kabel-TV-Netze – eine grössere Abdeckung anbieten.
Allerdings dürfte es dann die erneute Aufgabe der WEKO sein, dieses Argument zu überprüfen. Schliesslich könnten es die langsam mahlenden Mühlen der Demokratie sein, die es innerhalb der verstreichenden Zeit ermöglichen, dass die Swisscom vor dem Gesetz recht bekommt. Wenn nämlich genügend Wettbewerb besteht, braucht die Swisscom auch die Interkonnektion nicht mehr zu leisten. (mh)


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