Die MP3-Abzocke beginnt am 1. September


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2007/13

     

Das Bundesgericht hat entschieden, dass auf digitale Speichermedien wie MP3-Player oder Festplattenvideo-­recorder per 1. September bereits vor dem eigentlichen Medienkonsum Urheberrechtsgebühren zu bezahlen sind. Im Januar 2006 hatten vier Konsumentenorganisationen und der IT-Wirtschaftsverband Swico eine Verwaltungsbeschwerde gegen die sogenannte MP3-Steuer eingereicht, woraufhin diese auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben wurde.
Die Verbände beklagten damals, dass die Kunden gleich doppelt und dreifach zur Kasse gebeten würden. So ist die Abgabe mit einem Musikgeschäft zu vergleichen, das von seinen Kunden Eintritt verlangt, um im Falle eines Ladendiebstahls nicht leer auszugehen. Diesen Umstand kritisiert auch Alexis Gehrt von Database ­De­signs im IT-Reseller-Forum: «Für Endkunden könnte diese Gebühr eine Bestätigung sein, jetzt erst recht die Musik aus dem Netz runterzuladen, da die Urheberrechtsgebühren ja bereits bezahlt wurden.» Ausserdem sei die Abgabe eine Motivation für den Gerätekauf im Ausland.
Tatsächlich könnten sich solche Parallelimporte lohnen: So steigt der Preis für einen 8-GB-Player mit Flash-Speicher um 41 Franken und ein Festplattenvideorecorder mit 160 GB wird rund 60 Franken teurer. Der Swico kritisierte insbesondere auch, dass die je nach Speichermedium unterschiedlichen Berechnungsmodelle willkürlich und für die Konsumenten nicht nachvollziehbar seien.
Allen Einwänden zum Trotz hat sich das Bundesgericht gegen die Beschwerde entschieden: Die Gebührenregelung soll vorerst während 22 ­Monaten in Kraft treten. Immerhin werden sie nicht, wie anfänglich diskutiert, rückwirkend auf bereits verkaufte Produkte erhoben. (mag)


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