Deutscher Bundestag regelt B2C-E-Commerce

17. April 2000

     

Die EU harmonisert die E-Commerce-Gesetze. Den EU-Richtlinien folgend hat nun auch der deutsche Bundestag ein Gesetz über "Fernabsatzverträge" verabschiedet. Vor allem der Verbraucherschutz bei Katalog- und Internet-Verkäufen ist darin geregelt. Wichtigste Punkte: 14-tägiges Widerrufsrecht, besserer Schutz der Verbraucher bei verlorenen Kreditkarten und ein Rückgaberecht, falls die Ware nicht dem Angebot entspricht. (hc)


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