Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid für die Vergabe von Domain-Namen gefällt. Die Informatik-Firma Kafomatik AG, die "berneroberland.ch" anmeldete, darf den Domainnamen nicht behalten, da sie bewusst Verwechslungen in Kauf nahm, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Geklagt hatte der Verein Berner Oberland Tourismus. Das Bundesgericht hat mit diesem Grundsatzentscheid missbräuchlichen URL-Registrierungen einen Riegel geschoben. (hc)