Der Richter tendiert zur Microsoft-Dreiteilung

24. Mai 2000

     

Heute Mittwoch fand die Anhörung über das Strafmass im Microsoft-Prozess statt, wobei der Softwarekonzern wie erwartet von Richter Jackson eine Abfuhr erhielt: Microsofts Antrag, auf den Zerschlagungswunsch der Clinton-Regierung gar nicht einzutreten, wurde gleich zu Anfang von Jackson abgeschmettert. Die für diesen Fall von MS vorsorglich beantragte Vertagung der Anhörung auf Dezember wurde ebenfalls abgewiesen.

Etliche Rechtsexperten zeigten sich regelrecht geschockt, dass Jackson allen Ernstes auf der Zerschlagung besteht – und zwar nicht nur in zwei, sondern gleich in drei Unternehmen, eines für MS Office und andere Software, eines für Betriebsssteme und ein drittes für die Internet-Operationen wie MSN. Die Anwälte hatten sich zuvor über die Zweiteilung gestritten, aber Jacksons Fragen und Bemerkungen zeigten, dass er sich "von zwei Monopolen" noch zuwenig Wettbewerbsankurbelung verspricht.


Die Software and Information Industry Association (SIIA) hatte bereits im Februar dem Gericht einen Dreiteilungsvorschlag vorgelegt, den Jackson als "exzellent" bezeichnete. (Microsoft ist übrigens prompt aus der SIIA ausgetreten.) Die Vorschläge von Microsoft selbst wurden im Hickhack der Anwälte von der Anklage als "voller Schlupflöcher" zurückgewiesen.

Die definitive Entscheidung Jackons über das Strafmass wird allerdings erst in Wochen oder Monaten fallen. Microsoft hat erneut Berufung vor dem Bundesgericht angekündigt, falls man auf der Zerteilung bestehe. (mvb)


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