Schaffen integrierte, vertikale Marktplätze, wo sich Nachfrager einer bestimmten Branche mit ihren Lieferanten treffen, monopolartige Zustände? Diese Frage beschäftigt sowohl die Betreiber und Erbauer solcher Marktplätze sondern auch die Anti-Monopol-Institutionen der EU und der USA. Immerhin erwarten die Marktforscher, dass in naher Zukunft vierstellige Milliardenbeträge über solche Marktplätze umgesetzt werden.
Die EU hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt und festgehalten, dass der geplante Marktplatz "Myaircraft.com" keine unzulässige Einschränkung der Konkurrenz darstelle, solange die beteiligten Firmen ihre grundsätzlichen kommerziellen Überlegungen nicht miteinander teilten. Das Joint-Venture von Honeywell, Untited Technologies und i2 Technologies kann deshalb den Betrieb aufnehmen.
Noch stehen aber die Urteile zu anderen Marktplätzen aus. Der wichtigere Testfall dürfte zum Beispiel die gemeinsame Einkaufsplattform von Ford, GM, DaimlerChrisler und Renault/Nissan namens "Covisint" werden. (hc)