Im Verfahren zwischen Commcare und
Swisscom wurde in Bezug auf die Interkonnektionsbedingungen für Swisscom-Mietleitungen zwar zugunsten von Commcare entschieden, nicht durchgekommen sind sie allerdings mit ihrem Antrag auf eine Anpassung der Preise für öffentliche Übertragungsleitungen. In diesem zweiten Begehren hatte Commcare zu erreichen versucht, dass Übermittlungsmedien wie Kupferkabel, Glaskabel oder Kabelrohre auch unter die Interkonnektion zu stellen seien. Commcare ist für den Geschäftsbetrieb auf die Übertragungsmedien der Swisscom angewiesen.
Nach Auffassung von Commcare wurde deren Forderung zu Unrecht von der Kommunikationskomission (Comcom) abgewiesen, was Commcare jetzt veranlasste, vors Bundesgericht zu ziehen. Commcare wirft der Comcom die Verletzung materiellen Rechts im Sinne von Art. 11 des Fernmeldegesetzes sowie Verletzung des Völkerrechtes vor.
Ein Ende des Interkonnektionsstreites ist nicht abzusehen, jetzt ist es Sache des Bundesgerichtes, eine Lösung zu finden. (sk)