Wenn Hinterhaltsmarken bösgläubig lauern

31. Juli 2002

     

In der IT-Branche sind wir ja auch mit einer ganz eigenen Sprache geschlagen, aber vom Charme eines richtigen Gerichtsdeutschs sind wir leider weit entfernt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die von der Ratinger Firma Symicron in Deutschland eingetragene Marke "Explorer" gelöscht, und zwar weil die Anmeldung nach Meinung der Behörde "bösgläubig" war - offensichtlich das Gegenteil von gutgläubig.

Symicron hat anscheinend tatsächlich Abmahnungen an zahlreiche Website-Betreiber wegen der Verwendung des Wortes "Explorer" geschickt.


Unter "Bösgläubigkeit" fallen übrigens, gemäss DPMA, die ebenso wunderbar amtsdeutschen Tatbestände "Markenerschleichung", "Sperrmarke" und "Hinterhaltsmarke". (hjm)


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