Die Rechtskommission (RK) des Ständerates hat zugestimmt, dass die elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen kann. Die RK hat sich, wie es in einer Mitteilung heisst, "oppositionslos und mit wenigen Änderungen gegenüber dem Nationalrat hinter das entsprechende Bundesgesetz" gestellt.
Eine Minderheit der RK beantragt allerdings, die zertifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichzustellen, wenn es der Schutz der schwächeren Vertragspartei verlangt und übereilte Vertragsabschlüsse verhindert werden sollen (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Konsumkredit und Leasing).
Die Ständeratskommission verzichtet im Gegensatz zur Grossen Kammer auf Strafbestimmungen im Gesetz über die elektronische Signatur. Vom Nationalrat durch die RK übernommen wurde, dass künftig jede Person ohne Nachweis eines Interesses Auskunft über ein Grundstück (Beschreibung, Eigentümer, Eigentumsform, Erwerbsdatum) erhalten soll. (sk)