Bundesrat verabschiedet Gesetz für den fälschungssicheren Hund

23. Juni 2004

   

Gestern hat der Bundesrat eine Kennzeichnungspflicht für Hunde beschlossen. Ab 2006 müssen in der Schweiz lebende Welpen von einem Tierarzt mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden. Älteren Hunden gewährt die Regierung ein Jahr mehr Zeit, bis Ende 2006. Hundehalter, die ihr Tierchen bereits vor 2006 markiert oder tätowiert haben, müssen nur noch die Registrierung in der entsprechenden kantonalen Datenbank vornehmen und brauchen den Wauwau nicht neu zu kennzeichnen.


Mit dem Gesetz will man eine eindeutige und fälschungssichere Markierung erreichen, die Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen und bei entlaufenen und verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern soll. Schon heute trägt laut einem Pressecommuniqué des Bundesamtes für Veterinärwesen ein Viertel aller Schweizer Hunde einen Microchip, da in fünf Kantonen eine Markierung bereits obligatorisch ist und ab 1. Oktober dieses Jahres auch die Europäische Union für reisewillige Hundchen einen Chip oder eine Tätowierung vorschreibt. (mh)


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