Im unendlichen Hickhack um eine mögliche Verletzung des geistigen Eigentums von SCO durch Linux musste SCO eine herbe Schlappe einstecken: Nachdem bereits AutoZone, die von SCO wegen der Nutzung von Linux verklagt wurde, eine Aussetzung des Verfahrens erreichen konnte, hat das Gericht die Klage von SCO gegen Daimler Chrysler in fast allen Punkten abgelehnt.
In einer Anhörung von Gericht ging es um die Klage, welche die SCO Group Anfang des Jahres gegen Daimler Chrysler eingereicht hat, weil diese nach Auffassung von SCO nicht rechtzeitig und ausreichend Auskunft über die Verwendung der durch SCO gelieferten Unix-Software gegeben hatte, insbesondere, ob Unix-Code in Linux genutzt wird. SCO forderte vor Gericht die Herausgabe der Informationen, Schadensersatz und Übernahme der eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Richterin folgte dabei aber in fast allen Punkten der Argumentation der Daimler-Chrysler-Anwälte. Diese machten geltend, dass man seit Jahren keine SCO-Software im Konzern mehr einsetze und man deshalb keine Auskunft darüber geben müsse, auf wie vielen Prozessoren welche SCO-Software laufe. Ausschlaggebend war dabei ein Software-Agreement, dass Chrysler mit dem SCO-Rechtsvorgänger AT&T geschlossen hatte.
Einzig der Punkt, ob Daimler Chrysler innerhalb der von SCO gesetzten 30-tägigen Frist geantwortet habe, blieb offen. Allerdings wird diesem Punkt von Prozessbeobachtern kaum eine Bedeutung zugemessen, da die Weihnachtsfeiertage in diese Zeit fielen und SCO diese bereits in anderen Verfahren als Argument verwendet hatte, um das Versäumen von Fristen zu verteidigen. (IW)