Der Zürcher Regierungsrat hat mit einer Verordnung die Grundlagen für einen zweiten Versuch mit einem Gesichtserkennungssystem am Flughafen Zürich gelegt.
Zum Einsatz kommt das System wie schon beim ersten Versuch im ersten Halbjahr 2003 ausschliesslich im Rahmen der vorgelagerten Grenzkontrolle. Bei dieser werden Personen, die der illegalen Migration verdächtigt werden, überprüft. Die Verordnung wurde nötig, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Im Unterschied zum ersten Einsatz wird nämlich die Datenaufbewahrung von 30 auf 60 Tage erhöht. Zudem soll diesesmal jeweils mehr als ein Suchlauf im System möglich sein. Wie der Regierungsrat ausführt, hat sich das System beim ersten Versuch technisch und praktisch grundsätzlich bewährt. Der zweite Versuch ist auf maximal zwei Jahre ausgelegt.
Ende 2006 wird zur Halbzeit Bilanz gezogen. Für den breiten Einsatz beispielsweise in Pässen scheint die Biometrie allerdings noch nicht reif zu sein. An einer Expertentagung in London nannten Fachleute den von den USA geforderten Einführungstermin vom kommenden Oktober 2005 unrealistisch. Die Geräte seien unreif und der von der Politik diktierte Zeitplan zu eng. (IW)