Dass Departement UVEK hat zusammen mit dem Mobilfunkanbietern das Verfahren für die Registrierung von SIM-Karten optimiert. Das Verfahren soll die Qualität der Daten, die erhoben werden, verbessern. So befindet sich künftig auf dem Registrierungsformular und auf dem Benutzerhandbuch ein Hinweis darauf, dass auch bei der Weitergabe der SIM-Karte der Name und die Adresse desjenigen, der die Karte erworben hat, von den Strafverfolgungsbehörden weiter abgerufen werden könne.
Werden nun weitergegebene SIM-Karten für kriminelle Handlungen verwendet, müsse der Erstkäufer unter Umständen mit einer Strafverfolgung rechnen. Weiter würden die Mobilfunkanbieter die Instruktionen und die Kontrolle der Verkaufsmitarbeiter sowie der Vertragshändler bezüglich Sorgfaltspflicht bei der Aufnahme der Kundendaten verstärken. Sollten beispielsweise unglaubwürdige Adressangaben gemacht werden, soll der Verkauf der SIM-Karte verweigert werden. Zu guter Letzt soll die Einführung einer Qualitätssicherung unter die Lupe genommen werden, um so Fehler wie nicht eingetragene Adressen und fälschlicherweise nicht gesperrte Handys zu erkennen und zu korrigieren.
All diese Massnahmen sollen dazu führen, den Missbrauch mit Prepaid-SIM-Karten einzudämmen. Wie das UVEK schreibt, konnte die Registrierung die hohen Erwartungen, die bei der Einführung geweckt wurden, nicht erfüllen. Die Vorstellung, ausnahmslos alle Prepaid-Inhaber registrieren zu können, sei schlicht nicht realistisch. Genau diejenigen Kunden, die man mit der Registrierung eigentlich erfassen wollte, würden Umgehungsmöglichkeiten finden. (IW)