Das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG), ging am letzten Freitag zu Ende. Das Revisionsvorhaben bezweckt unter anderem eine bessere Information des Konsumenten und sieht eine Deklarationspflicht von Produkten und Dienstleistungen von Seiten der Anbieter vor. Konsumenten soll bei Verletzung der Informationspflicht von einem Widerrufsrecht Gebauch machen können und Anbieter mit schärferen, strafrechtlichen Sanktionen belangt werden.
Neben Wirtschaftsvertretern und Bürgerlichen, welche die Vorlage als unnötige Überregulierung ablehnen sowie Linke und Konsumentenschützer, die die Revision als zuwenig ausführlich erachten, hat sich nun auch der SWICO zu Wort gemeldet. Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO "lehnt diese vom Ansatz grundsätzlich verfehlte Revision der Gesetzgebung ab", wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass bestehende Informationsdefizite bereits heute gestützt auf Art. 4 KIG korrigiert werden können. Der SWICO gibt zu bedenken, dass die Kosten, die aus der Umsetzung der Deklarationspflicht anfallen, vom Anbieter auf den Konsumenten umgewälzt werden. Dies würde die Hochpreisinsel Schweiz festigen und das Gefälle zwischen Grossverteilern und kleineren Anbietern vertiefen.
Die Revision würde nach Ansicht des Verbandes auch massiv vom europäischen Konsumentenrecht abweichen und für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr erhebliche Hindernisse schaffen. Als "Mogelpackung" betitelt der Verband den Revisionsentwurf und kritisiert, dass im Vorbeigehen auch noch eine ABG-Gesetzgebung für sämtliche Geschäftsaktionen ins Obligationenrecht aufgenommen werden soll. (pbr)