Fristlose Kündigung nach Mail-Lektüre

23. Januar 2006

     

Ein Systemadministrator eines deutschen Versicherungskonzerns hat im Rahmen eines Zwists einige Mails seiner Vorgesetzten gelesen. Aus diesem Grund wurde er fristlos entlassen. Einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zufolge geschah dies zu Recht.

Der Administrator hätte dem Entscheid zufolge nämlich problemlos technischen Zugriff auf den Mail-Verkehr im Unternehmen gehabt, habe diesen aber aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht abfischen dürfen. Dies sei ihm aufgrund von zahlreichen Hinweisen und dank langjähriger Erfahrung auch bewusst gewesen.


Die Richter weisen darauf hin, dass der Kläger in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstossen habe und seine technischen Möglichkeiten missbraucht habe. Deshalb sei die fristlose Kündigung absolut gerechtfertigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – es wurde an die nächsthöhere Instanz weitergezogen. (IW)


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