Wer sucht, der googelt. Das Verb "googeln" ist längst zum Synonym für die Internetsuche geworden und hat Eingang in die 23. Auflage des Dudens gefunden. Gar nicht erfreut über diese Entwicklung ist
Google selbst. Denn das Unternehmen fürchtet um den Markenschutz seines Namens, wie aus angelsächsischen Medienberichten hervorgeht. Während sich der Firmenname selbst schützen lässt, geht dies beim Verb "googeln" nicht. Deshalb hielt Google unlängst die schreibende Zunft in einem Brief dazu an, sorgfältig mit den Wörtern umzugehen.
Die Firma empfiehlt beispielsweise, anstelle von "Er googelt nach einer Person", zu schreiben: "Er hat eine Google-Suche ausgeführt, um mehr über die Person zu erfahren". Nicht gerade schlank formuliert. Zudem fordert Google die Schreibenden dazu auf – wenn schon – das Verb "googeln" nur im Zusammenhang mit der Internetsuche via Google zu verwenden und nicht mit der Suche im Internet schlechthin. Dem hat die Dudenredaktion in der soeben erschienenen Neuauflage Nummer 24 der Sprachfibel Genüge getan. (map)