Trotz seines für ein Gesetz noch recht zarten Alters von 14 Jahren hat der Bundesrat die Notwendigkeit zur Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes (URG) erkannt. Da das Gesetz im Jahr 1992 zu Beginn des Internetzeitalters erlassen wurde, schützte es digitale Inhalte zu wenig. Das neue Gesetz soll deshalb den Kampf gegen die Internetpiraterie verstärken und wird Massnahmen gegen das Knacken von technischen Schutzvorrichtungen, beispielweise von CDs oder DVDs, beinhalten.
Der Ständerat hatte die Vorlage als Erstrat zu beraten und ist im Wesentlichen den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Ausnahmen machte er allerdings bei der Frage der Nutzung von Archivmaterial durch Sendeanstalten. Der Ständerat beschloss mit 23 gegen 14 Stimmen, die Schutzfrist in diesem Bereich auf zehn Jahre zu verkürzen.
Weiter konzentrierte sich der Rat auf den Schutz von technischen Massnahmen, Zugriffsbeschränkungen also, die das illegale weiterverbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten erschweren sollen. Diese Schutzvorrichtungen fallen regelmässig Hackern zum Opfer, die ihre Programme zu deren Umgehung nicht selten im Internet zur Verfügung stellen. Dieses Vorgehen soll im neuen URG explizit verboten werden.
Ein Wermutstropfen bleibt der Unterhaltungsindustrie jedoch weiterhin erhalten: Für den Privatgebrauch soll das Knacken von technischen Schutzvorrichtungen erlaubt werden. So dürfen diese Massnahmen beispielsweise ausser Kraft gesetzt werden, um die Musik von der gekauften CD auf den MP3-Player laden zu können. Diese Vereinbarung komme den Konsumenten entgegen, ohne die Interessen der Rechtsinhaber zu verletzen, heisst es. (mag)