Gestern Sonntag ist das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft getreten. Für Aufsehen sorgt insbesondere das neue Spam-Verbot. Dieses verbietet die automatische Werbung über Fernmeldedienste, egal ob via Fax, E-Mail oder SMS, sofern der Empfänger dazu nicht seine Einwilligung gegeben hat. Wer sich gegen derartige Massenwerbung zur Wehr setzen will, kann ab sofort vom ISP oder der Telco Auskunft über den Absender einfordern.
Da allerdings nur ein Bruchteil des Spams aus der Schweiz stammt, dürfte die Hebelwirkung des Gesetztes eher gering sein. Nichtsdestotrotz darf man auf die ersten Spam-Urteile und die ausgesprochenen Strafen gespannt sein. Das Gesetz sieht bei Verstössen Geld- oder Freiheitsstrafen vor. (IW)