Parallelimporte von Videospielen sind zulässig, sagt das Bundesgericht. Das freut die Beklagte Ex Libris und verärgert Schweizer Spiele-Distributoren.
Der Parallelimport gehört zu den heissesten rechtlichen Themen des Detailhandels. Das Bundesgericht hat nun in einem neuen Entscheid festgehalten, dass der Parallelimport von Computerspielen entgegen der Interessen der Hersteller sowohl nach altem wie nach neuem Recht uneingeschränkt zulässig ist.
Unter Parallelimport versteht man die Einfuhr von Waren ausserhalb des von den Herstellern aufgebauten Vertriebsnetzes. Damit wird den Herstellern die Einflussnahme auf die Vertriebskanäle und teilweise auch auf die Preise entzogen. Aus dem Parallelimport resultiert für die Konsumenten in der Regel ein günstigerer Preis.
Der Anwalt und Dozent an der Fachhochschule Zentralschweiz Ueli Grüter widmet sich in der aktuellen IT Reseller Printausgabe eingehend dem Thema, für Premium-Abonnenten auch Online. Ausserdem lesen sie im Heft, was Distributoren dazu sagen.