Jetzt ist es sicher: digitale Speichermedien werden teurer. Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr zugelassen. Die Eidgenössische Schiedskommission hatte die Abgabe im Januar des letzten Jahres beschlossen. Demnach werden beispielsweise MP3-Player mit 8 GB Flash-Speicher rund 41 Franken teurer, ein Festplattenvideorekorder mit 160 GB Speicher legt um 60 Franken zu.
Der IT-Wirtschaftsverband SWICO ist vom Entscheid des Bundesgerichts enttäuscht. Der Verband verlangte vom Gericht eine Überprüfung des Berechnungsmodells, da dieses Unangemessen sei. Die grossen Unterschiede zwischen den einzelnen Speichermedientypen seien aus Konsumentensicht nicht nachvollziehbar, so die Mitteilung. Die Abgaben werden per 1. September dieses Jahres während einer Dauer von 22 Monaten erhoben.
Die Anbieter dürften wenigstens in einem Punkt aufatmen: Die Gebühr wird also nicht, wie anfänglich diskutiert, rückwirkend auf bereits verkaufte Produkte erhoben. (mag)