Wie vor einer Woche
Sunrise, hat nun auch
Orange bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Klage gegen das Handy-ADSL-Bündelangebot von
Swisscom eingereicht. Das Bündelangebot zeige deutlich, wie der Konzern seine dominante Marktstellung missbrauche, heisst es. Swisscom verdränge die Konkurrenz, in dem der Marktdominator, wie Orange schreibt, mit dem bestehenden und dem bereits angekündigten, zukünftigem Grosshandelsangebot verhindert, dass Mitbewerber ein auch nur annähernd vergleichbares Angebot auf dem Markt realisieren können, ohne dieses mit einem ruinösen Betrag subventionieren zu müssen.
Für Orange-Kunden gelten seit Juni mit einem Handy- und einem ADSL-Anschluss günstigere Tarife, sie müssen aber noch immer an Swisscom die Festnetz-Gebühr von 25,25 Franken abtreten. Seit 1. April könnte Orange zwar den Festnetzanschluss entbündeln oder dem Kunden direkt in Rechnung stellen, in beiden Fällen müsste Orange jedoch die Festnetz-Grundgebühr an Swisscom entrichten.
Swisscom lancierte daraufhin ein Handy-/ADSL-Angebot, bei dem die Kunden die Festnetz-Grundgebühr nicht mehr zu bezahlen brauchen. Die Verhandlungen, in deren Rahmen Orange versuchte, Wiederverkaufskonditionen zu erhalten, sind nun gescheitert. In der erwähnten Klage fordert Orange insbesondere, dass Swisscom per sofort entsprechende Wiederverkaufskonditionen bieten müsse. (sk)