Die Comcom verpflichtet
Swisscom, anderen Fernmeldedienstanbietern den Zugang zum schnellen Bitstrom zu kostenorientierten Preisen zu ermöglichen. Die Wettbewerbskommission musste aufgrund der Klage von
Sunrise und
Orange ein Gutachten für die Kommunikationskommission (Comcom) erarbeiten und hatte darin festgestellt, dass Swisscom beim schnellen Internetzugang über eine markbeherrschende Stellung verfügt.
Swisscom sei laut dem Bericht mit ihrem flächendeckenden Anschlussnetz (sogenannte letzte Meile) das einzige Unternehmen, das für andere Anbieter schweizweit Vorleistungen für Breitbandinternet-Angebote anbieten kann. Andere Fernmeldedienstanbieter seien auf die Vorleistungen angewiesen, denn sie verfügen über keine Ausweichmöglichkeiten, schrieb die Weko.
Swisscom erkennt laut eigener Pressemitteilung keine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt der Breitbanddienste, lässt aber in der gleiche Meldung verlauten, dass das Unternehmen sich im Wiederkaufsmarkt nicht unabhängig verhalten könne, da bei Leistungsänderungen im Endkundenmarkt auch der Wiederverkaufspreis angepasst werden müsse. Das Unternehmen will innerhalb der Frist von 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht prüfen. (mro)