Usedsoft darf gebrauchte Microsoft-Software verkaufen

13. Mai 2008

   

Der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft darf mit Microsoft-Software handeln. Das hat das Landgericht München I Anfang April entschieden. Das Urteil ist nun rechtskräftig. "Der Verkauf beziehungsweise die Veräusserung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft möglich", so das Urteil. Das Gericht verwarf damit Microsofts Auffassung, nach der der Käufer einer Volumenlizenz keine Einzellizenzen erwirbt, sondern nur ein Vervielfältigungsrecht.


Usedsoft hatte bereits letzten Sommer gegen Oracle vor Gericht gewonnen. Der US-Konzern versuchte, den Verkauf von gebrauchter Oracle-Software auf Originaldatenträgern zu verhindern. Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hatte sich Microsoft auf diesen Rechtsstreit berufen. Das Landgericht München wies nun ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien. (sk)




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