Das Eidgenössische Bundesverwaltungsgericht hat die verletzten Persönlichkeitsrechte von Filesharern als weniger schwerwiegend eingestuft als Urheberrechtsverletzungen. Die geht aus einem Entscheid hervor, der zwischen dem Eidgenössischen Datenschutz und der Zuger Firma Logistep gefällt wurde. Logistep reicht IP-Adressen von Filesharern den Urhebern weiter, damit diese beim Provider für eine Schadenersatzklage Name und Adresse nachfragen können. (mro)