Im kommenden Jahr verschärfen sowohl die EU als auch die Schweiz die Regelungen bezüglich der Effizienzanforderungen für Netzgeräte. Der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz SWICO begrüsst diese Schritte, warnt aber gleichzeitig vor einer Gefahr, die durch die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen entstehen könnte.
"Das Problem liegt darin, dass in der Schweiz – im Gegensatz zur EU – kein Abverkauf von noch vorhandenen Geräten erlaubt ist", teilt der SWICO mit. In der EU dürfen demnach bis zum 27. April 2011 eingeführte Geräte auch nach der Verschärfung der Anforderungen weiter ohne zeitliche Einschränkung verkauft werden. In der Schweiz jedoch soll der Verkauf der nicht mehr konformen Geräte ab Stichtag 1.Mai 2011 verboten sein. "Es besteht darum die Gefahr, dass nichtkonforme Geräte vernichtet werden müssen, obwohl die selben Geräte in den Nachbarländern unbefristet ausverkauft werden können", meint der SWICO und fordert deshalb Anpassungen an das EU-Recht oder zumindest eine einjährige Übergangsfrist bis zum 30. April 2012.
Der SWICO befürchtet, dass der Schweizer Handel und insbesondere der Fachhandel ohne diese Anpassungen drastisch benachteiligt werden, da der relativ kleine Schweizer Markt auf international einheitliche Produkte angewiesen sei. "Es ist weder in der Produktion noch bei der Lagerhaltung möglich, für Geräte, die für die Schweiz bestimmt sind, höhere oder zeitlich vorgezogene Anforderungen zu verlangen", erklärt der SWICO.