Schweiz setzt Cybercrime-Konvention um

Der Umsetzung der europäischen Cybercrime-Konvention in der Schweiz steht nichts mehr im Wege.
4. März 2011

     

Bereits im vergangenen Jahr hat der Ständerat der Umsetzung der europäischen Cybercrime-Konvention in der Schweiz zugestimmt, nun hat es ihm der Nationalrat ihm Rahmen der Frühjahrssession gleichgetan – und dies mit einem deutlichen Ergebnis von 117 Ja- zu 30 Nein-Stimmen. Nun steht der Umsetzung hierzulande also nichts mehr im Weg. Konkret bedeutet dies, dass die Bestimmungen gegen Cyberkriminelle sverschärft werden. So wird unter anderem das Hacken auch dann bestraft, wenn es ohne nachgewiesene Bereicherungsabsicht erfolgt ist. Das alleinige Eindringen in ein System kann also bestraft werden. Ausserdem macht sich neu auch strafbar, wer Passwörter oder ähnliche Daten im Wissen zugänglich macht, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen.
Der Bundesrat hatte die Übereinkunft des Europarates zur Computer- und Netzwerkkriminalität bereits 2001 unterzeichnet. Diese trat 2004 in Kraft und wurde von 30 Staaten ratifiziert. Die Konvention verpflichtet Vertragsstaaten, Kinderpornografie, Computerbetrug, Datendiebstahl, Dokumentenfälschung mit Hilfe eines Computers, das Eindringen in EDV-Systeme sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet unter Strafe zu stellen. (abr)


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