Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat beschlossen, die Verbreitungspflicht analoger Fernsehsender für die Schweizer Kabelnetzbetreiber aufzuheben. So sollen die Betreiber selbst entscheiden können, welche Programme sie über ihre analogen Netze verbreiten wollen – wenn überhaupt. Vielmehr ist anzunehmen, dass in Zukunft Fernsehen in der Schweiz nur noch digital verbreitet wird.
Die Aufhebung der Verbreitungspflicht erfolgt schrittweise. Per 1. Juni dieses Jahres entfällt die Aufschaltverpflichtung für die ausländischen Programme (ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno, ARTE, 3 Sat, TV5, Euronews). Ab 1. Januar 2015 kann auch auf die analoge Verbreitung der inländischen Must-Carry-TV-Programme verzichtet werden (SRG-Programme, regionale, konzessionierte Programme).
Falls ein Kabelnetzbetreiber seiner Kundschaft einen kostenlosen Digital/Analog-Wandler für den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots anbietet, ist er ab sofort von der Verbreitungspflicht analoger Sender entbunden. Dies ist unter anderem bei
UPC Cablecom der Fall. Einzig das Jugendprogramm Joiz muss wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts bis 21. März 2015
weiterhin analog verbreitet werden.
(mw)