Nachdem das St. Galler Verwaltungsgericht Anfang der Woche auf Beschwerde von
Abacus eine superprovisorische Verfügung gegen 25 St. Galler Gemeinden
verhängt hat, wird diese Verfügung nun auf zusätzliche 38 St. Galler Gemeinden ausgeweitet. Damit ist es nun total 66 Gemeinden vorläufig untersagt, freihändige Aufträge an die VRSG zu vergeben. Konkret dürfen die betroffenen Gemeinden ihre Vergabeverfahren nicht weiterführen und ebenso wenig einen Vertrag zur Beschaffung des Basisangebots "VRSG / FIS Finanzsuite" auf Basis von Microsoft Dynamics nAC und damit zusammenhängenden Services abschliessen.
Betroffen sind die Stadt Rheineck sowie die Gemeinden Amden, Andwil, Balgach, Benken, Berg, Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Eggersriet, Eichberg, Gommiswald, Häggenschwil, Hemberg, Jonschwil, Kaltbrunn, Lichtensteig, Lütisburg, Marbach, Mörschwil, Mosnang, Muolen, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberhelfenschwil, Oberuzwil, Pfäfers, Quarten, Rüthi, Schänis, St. Margrethen, Tübach, Waldkirch, Wartau, Weesen, Widnau, Wildhaus-Alt St. Johann und Zuzwil.
Zum Hintergrund: Der Schweizer Softwarehersteller Abacus "ist nicht mehr gewillt, hinzunehmen, dass die öffentliche Hand erfolgreiche Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb systematisch ausschliesst und Software ohne jegliche Ausschreibung beschafft, welche nota bene von ausländischen Firmen stammen". Zudem seien die Preise dieser Leistungen massiv überhöht. Die St. Galler Gemeinden und damit die Steuerzahler würden Produkte einkaufen, welche zwei- bis dreimal teurer seien als bewährte Produkte, welche auf dem Markt verfügbar seien. Man sehe sich gezwungen, gegen diese Gemeinden vorzugehen, da der Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen der öffentlichen Hand im Kanton St. Gallen nicht funktioniere. Unternehmen würden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen, heisst es in einer Mitteilung.
(abr)