Der Bundesrat hat zwei revidierte Verordnungen verabschiedet, die eine Vereinheitlichung aller Ladegeräte der in der Schweiz vertriebenen Mobiltelefone vorsieht. Die so genannte Totalrevision der Verordnung über Fernmeldeanlagen sowie der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit soll im Sommer 2017 in Kraft treten. Die technischen Anforderungen an Mobiltelefone in der Schweiz werden somit mit der europäischen Gesetzgebung vereinheitlicht.
Wie einer Pressemitteilung des Bundes zu entnehmen ist, gelten die neugeschaffenen gesetzlichen Grundlagen für Mobiltelefone sowie andere mobile Geräte. Durch die Massnahme erhofft sich die Schweizer Regierung, dass es weniger Ladegeräte und somit weniger Elektroschrott geben wird.
Darüber hinaus sollen die für mobile Geräte geltenden Vorschriften harmonisiert und die Zuständigkeiten klarer aufgeteilt werden. So müssen in Zukunft die Hersteller, Importeure und Verkäufer einfacher garantieren können, dass die von ihnen vertriebenen Produkte regelkonform sind. Ebenfalls wird mit der neuen Gesetzgebung die Rückverfolgbarkeit von mobilen Geräten präzisiert. Das bedeutet für den Kunden, dass die Adressen, über welche Hersteller und Importeure kontaktiert werden können, zwingend dem Produkt beigefügt werden müssen.
(asp)