In der Streitfrage, ob Nutzer, die nur indirekt auf SAP-Informationen zugreifen, für die volle Nutzung bezahlen müssen, hat ein britisches Gericht dem deutschen Softwarehersteller
SAP recht gegeben. Konkret geht es um die Lizenzierung von indirekten Nutzern. So hat der britische Getränkehersteller Diageo Nutzern von einem Drittsystem erlaubt, auf Daten zuzugreifen, die in SAP gespeichert waren. Diageo nutzt seit 2004 die MySAP Business Suite und hat seit 2011 zwei Systeme im Einsatz, die auf Salesforce basieren. Beide Lösungen greifen dabei auf Informationen zu, die in SAP gespeichert sind. Zudem greifen auch die Kunden des Getränkeherstellers auf die SAP-Lösung zu, obwohl sie dabei die SAP-Oberfläche nicht zu sehen bekommen. Der Zugriff erfolgt gemäss den
Gerichtsunterlagen über die SAP Exchange Infrastrukture, für welche Diageo Lizenzkosten bezahlt. Vor dem Gerichtsbeschluss war es aber unklar, ob Diageo ausreichend lizenziert ist. Gemäss SAP müssen die Anwender, die über die Schnittstelle auf MySAP zugreifen, über eine Named User Lizenz verfügen. Dies gilt auch für Kunden, die indirekt auf SAP zugreifen. Der Richter hat SAP in diesen Punkten Recht gegeben.
Das Urteil ist in erster Linie für das Vereinigte Königreich gültig. Da die SAP-Lizenz-Bestimmungen weltweit einheitlich sind, ist es aber durchaus möglich, dass das Urteil auch international eine Signalwirkung hat. Noch nicht klar ist, wie hoch die Nachzahlung für den Anwender ausfallen wird, da nicht geklärt ist, wie viele Mitarbeiter und Kunden von Diageo auf die SAP-Daten zugegriffen haben. Der deutsche Softwarehersteller fordert derzeit knapp 55 Millionen Pfund von Diageo.
(asp)