Online-Shopping im Ausland wird teurer
Quelle: Pixabay

Online-Shopping im Ausland wird teurer

Online-Shopping auf ausländischen Webseiten wird ab 2019 teurer. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler künftig ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
15. August 2018

     

Der Bundesrat will Schweizer Online-Händler vor der Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützen und gleich lange Spiesse schaffen. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat beschlossen, dass Versandhändler ab einem bestimmten Umsatz in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Derzeit müssen ausländische Online-Shops auf kleine Sendungen mit einem Steuerbetrag von unter fünf Franken keine Mehrwertsteuer bezahlen. Für den inländischen Versandhandel gelten derweil andere Regeln: Lieferungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn der Händler im MWST-Register eingetragen ist.


Ab 1. Januar 2019 soll damit nun Schluss sein. Ab einem Jahresumsatz von mindestens 100'000 Franken mit Kleinsendungen aus dem Ausland in die Schweiz gelten die Lieferungen als Inlandslieferungen. Das heisst: Händler müssen sich im MWST-Register eintragen und werden dadurch in der Schweiz steuerpflichtig. Der Bundesrat schätzt, dass die neue Versandhandelsregelung zusätzliche Einnahmen von 20 Millionen Franken pro Jahr generieren wird. (swe)


Weitere Artikel zum Thema

Massive Preisschwankungen bei Online-Händlern

8. August 2018 - Eine Studie in Deutschland zeigt, dass die Preise in Online-Shops selbst innerhalb eines Tages oft massiv variieren. Teils wurden Preise innerhalb eines Tages um 30 Prozent erhöht.

Digitec noch knapp umsatzstärkster Schweizer B2C-Onlineshop

12. Juli 2018 - Carpathia hat ein Ranking über die aktuell umsatzstärksten Schweizer Onlineshops veröffentlicht. Digitec führt hier die Riege mit 690 Millionen Franken Umsatz an, gefolgt von Zalando und Amazon. Insgesamt haben die zehn Shops mit dem grössten Umsatz im vergangenen Jahr weit über eine halbe Milliarde Franken zugelegt.

US-Online-Handel verliert Steuerprivileg

22. Juni 2018 - Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass auch Online-Händler ohne physische Präsenz fortan eine Verkaufssteuer erheben müssen. E-Shop-Betreiber werden mit dem Urteil klassischen Detaillisten gleichgestellt.

Kommentare
Strafzölle sind immer eine gute Idee. *hust* Wie wäre es, wenn man statt Protektionismus zu betreiben versuchen würde, sich auf die Dienstleistungsqualität konzentrieren könnte?
Dienstag, 21. August 2018, Markus Käppeli

Hoffe doch sehr, dass dies bedeutet, dass die Händler direkt die CH-Mwst belasten und sich hier nicht auch noch die Verzollungsagenten/Post usw. mit Gebühren bereichern. Denn gerade bei so kleinen Sendungen, die bisher unter der Freigrenze lagen, wären ja die Gebühren viel relevanter als der tiefe Mwst-Betrag...
Donnerstag, 16. August 2018, Neunmal Kluger

Das tönt ja ganz nett und ich finde es grundsätzlich richtig, dass auch Online Einkäufe im Ausland CH MWST generieren sollten. Nur müsste dann konsequenterweise auch sichergestellt werden, dass die ausländische MWST, die Importgebühren sowie auch die erhöhten Porti wegfallen. Und übrigens: Es gibt schon heute etliche ausländische Firmen, welche zu ganz normalen Umrechnungskursen, mit normalen Porti und mit CH MWST in die Schweiz liefern - ganz ohne Eingriff des Bundesrats. In diesem Fall wäre zusätzlich zu bedenken, dass viele der CH Online Shops von Deutschen geführt werden und die Lieferungen oft sogar direkt aus Deutschland gemacht werden. Aber häufig zu prohibitiven CH Preisen. Gibt es einen Grund, das eine Tube Sonnencreme in Deutschland EUR 8.- kostet und dieselbe Tube hier über CHF 30.-? Nein, gibt es nicht. Oder wie ist es denn mit den Banken: Die dürfen Call Center und Softwareentwicklung im Ausland betreiben, unter Umgehung lokaler Spezialisten - und weder Bundesrat noch ein Herr Rechsteiner stören sich daran (andere Facette, gleiches Thema). Aber eigentlich sollten es doch mittlerweile alle verstanden haben: Mit Protektionismus füllt man nur die Taschen der Macht und der Lobbyisten. Jeder, der eine Lobby hat, meldet beim Bundesrat Wünsche an, die dann halbwertig umgesetzt werden. Schande über alle, die das ignorieren. Denn die Konsequenzen trägt immer das Volk: Die Arbeitsplätze, das Einkommen und die Renten gehen weg - aber Hurra, dank solchen Verordnungen werden die Preise künstlich hochgehalten.
Donnerstag, 16. August 2018, Beat Schütz

Schon nachvollziehbar, mit den gleichlangen Spiessen. Wird nur wahrscheinlich dazu führen, dass viele kleinere Händler gar nicht mehr in die Schweiz liefern werden, nicht wegen dem Geld, sondern wegen dem Aufwand. Keine Katastrophe, solange man die gleichen Produkte auch in der Schweiz erhält. Aber manche spezielleren Produkte bekommt man dann gar nicht mehr. Wäre leicht zu lösen, mit einer kleinen Änderung: nicht Gesamtumsatz 100k, sondern Umsatz in der Schweiz 100k.
Donnerstag, 16. August 2018, Hans Müller



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER