Im Beschaffungsskandal des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), welcher 2014 bekannt wurde, hat die Bundesanwaltschaft (BA) gegen vier Personen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Bei den vier Personen handelt es sich um den verantwortlichen Ressortleiter in der Beschaffung des Seco sowie drei Unternehmer. Vorgeworfen wird den Beteiligten aktive und passive Bestechung im Kontext von IT-Aufträgen für das Seco über rund 99 Millionen Franken.
Der Seco-Ressortleiter soll dabei wegen sich bestechen lassens und ungetreuer Amtsführung belangt werden, die Unternehmer werden für ungetreue Geschäftsführung beziehungsweise Bestechung angeklagt. Zur Last gelegt wird ihnen unrechtmässiges Verhalten über zehn Jahre hinweg, in denen – gegen entsprechende Zuwendungen – mehrere hundert IT-Aufträge freihändig vergeben wurden. Dies unter Missachtung des geltenden Beschaffungsrechts. Die BA spricht dabei von nicht gebührenden Vorteilen in Höhe von 1,7 Millionen Franken, die dem Seco-Ressortleiter zugute kamen.
Das Verfahren war sowohl zeit- als auch ressourcenintensiv, wie die BA schreibt. Man habe über die vergangenen fünf Jahre mehr als 30 Personen befragt, die Verfahrensakten fülle heute mehr als 400 Bundesordner.
(win)