Seit 2013 läuft ein Verfahren, das der ISP Init7 im Zusammenhang mit der IP-Interkonnektion (Peering) gegen Swisscom angestrengt hat. Init7 verlangte von
Swisscom, dass der 2011 vereinbarte Peering-Vertrag zu den gleichen Konditionen, also auf Zero-Settlement-Basis weitergeführt werden sollte: Jeder Partner trägt seine eigenen Kosten, die beim Zusammenschluss der Netzwerke anfallen. Swisscom hatte den Vertrag 2012 gekündigt und für die Zeit danach laut Init7 "massiv überhöhte Entschädigungen für das Peering verlangt", und dies "unter Aushebelung des Verursacherprinzips und der fernmelderechtlichen Pflicht zur Gewährung kostenorientierter Preise."
Nun ist das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung mehrerer Gutachten der Weko zum Schluss gekommen, Swisscom sei marktbeherrschend und besitze ein techisches Monopol für den Zugang zu seinen Endkunden. Das Peering müsse somit "zum Preis von Null oder fast Null" angeboten werden, und die Nachforderung von Swisscom über 550'000 Franken sei vom Tisch, meldet
Init7. Da mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem auch der Entscheid der Vorinstanz
Comcom ausser Kraft gesetzt wird, spare man sich zudem die damals auferlegten Verfahrenskosten von 126'400 Franken.
Relevant für das Bundesverwaltungsgericht war offenbar insbesondere ein Kartell, das
Swisscom mit der Deutschen Telekom bis 2016 unterhielt. Dieses wurde auf Druck der Weko nach einer Voruntersuchung beendet – dank dem Verfahren von
Init7, wie der als streitbar geltende Provider anmerkt. Das aktuelle Urteil habe jedoch noch eine weitergehende Bedeutung: Es werde marktmächtigen Providern mit vielen Breitbandkunden künftig nicht mehr möglich sein, das Peering durch Wettbewerbsabsprachen künstlich zu verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren. Dementsprechend sei das Urteil bedeutend im Kampf für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet.
(ubi)