Anfangs Dezember vergangenen Jahres hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Änderung der Fernmeldedienst-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Um die Manipulation von Fernmeldeanlagen zu bekämpfen und die 5G-Netzwerksicherheit sicherzustellen, hat der Bundesrat darin vier Massnahmen vorgeschlagen. Wie dem
erläuternden Bericht zu entnehmen ist, sollen Internet Access Provider zu einer Reihe von Massnahmen verpflichtet werden. So sollen sie gefälschte IP-Adressen, wie sie oft für DDoS-Angriffe genutzt werden, gefiltert werden. Weiter ist vorgesehen, dass Endgeräte, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden bestmöglich gesichert und nicht etwa mit dem Standard-Passwort ausgeliefert werden. Dazu sollen Provider verpflichtet werden, ihre Nutzer im Fall der Sperrung von Internetanschlüsse zu informieren und schliesslich auch unbefugte Manipulationen an Fernmeldeanlagen zu melden und innert angemessener Frist Abwehrmassnahmen zu ergreifen.
Mit dem Ende der Vernehmlassung hat jetzt auch die Standortinitiative
Digitalswitzerland zum bundesrätlichen Vorschlag Stellung bezogen. Konkret wird in zwei Punkten eine Änderung respektive Ergänzung gefordert.
So sollen Störungsmeldungen künftig an das Nationale Zentrum für Cybersicherheits (NCSC) erfolgen, das auch beim Informationssicherheitsgesetzt als zentrale Meldestelle definiert ist. Der Bundesrat sieht hier eine Meldung ans Bakom vor. Dazu wird gefordert, dass im Zusammenhang mit der Sicherung von Endgeräten der Begriff "End of Life" näher präzisiert wird. Im Bericht des Bundesrates heisst es hier lediglich, dass die Geräte ausgetauscht werden müssen, wenn sie vom Hersteller als "End of Life" klassifiziert worden seien.
Abschliessend zeigt man sich bei Digitalswitzerland erfreut darüber, dass sich die Vorlage an Massnahmen orientiere, wie man sie auch in der EU implementiert habe.
(rd)