Das Europaparlament und EU-Unterhändler hat sich auf eine intensivere Kontrolle von Onlinekonzernen wie
Amazon,
Google oder
Meta geeinigt, wie diverse Medien
berichten. Ein neues Gesetz mit der Bezeichnung Digital Markets Act (DMA) soll die EU vor wettbewerbsfeindlichem Verhalten der grossen Internet-Unternehmen schützen. Profitieren sollen kleinere Unternehmen wie auch die Verbraucher. Gelten sollen die neuen Regeln für sogenannte Gatekeeper mit einem Börsenwert von mindestens 75 Milliarden Euro oder einem Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro oder mehr.
Der Digital Markets Act schreibt vor, dass die Internetgiganten die eigenen Angebote nicht mehr bevorzugt behandeln dürfen, also beispielsweise bei Suchanfragen sie nicht generell vor jenen der Konkurrenz anzeigen dürfen. Weitere soll etwa
Apple gezwungen werden, auch andere App Stores zuzulassen und andere Bezahlsysteme zu erlauben. Auch soll es ermöglicht werden, dass auf Geräten vorinstallierte Apps sich problemlos löschen lassen. Google soll es den Android-Nutzern weiter erleichtern, alternative Suchmaschinen, Browser oder Navigationsdienste zu nutzen. Und Online-Händlern wie Amazon soll es untersagt werden, ohne Kundenzustimmung Daten plattformübergreifend zu Werbeprofilen zu verknüpfen oder Daten von ihren Unternehmenskunden für eigene Konkurrenzangebote zu verwenden. Ebenfalls interessant: Messaging-Dienste wie Facebook Messenger oder Whatsapp sollen verpflichtet werden, auch mit kleineren Anbietern zu kooperieren, was einen systemübergreifenden Austausch von Mitteilungen, Fotos oder Videos ermöglichen würde.
Das neue Kontrollgesetz sieht drakonische Straffen bei Zuwiderhandlungen vor. So sind Bussen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen, im Wiederholungsfall kann der Anteil auf 20 Prozent steigen und im Extremfall können Dienste oder Anbieter gänzlich gesperrt werden.
Über einen zweiten Teil der neuen digitalen Gesetzgebung, den Digital Services Act, will das EU-Parlament zu einem späteren Zeitpunkt verhandeln. Damit soll Hassreden und Produktfälschungen entgegengetreten werden.
(rd)