Das Gericht der EU entscheidet sich gegen
Google und hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahre 2018 im Wesentlichen bestätigt. Das Gericht sah den Vorwurf der Kommission bestätigt, dass Google den Herstellern von Android-Geräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die eigene marktbeherrschende Stellung zu wahren. Da die Richter in einigen Punkten aber von der Position der Kommission abwichen, wurde die Strafe minim von 4,34 auf 4,125 Milliarden Euro reduziert. Das Urteil ist jedoch noch nicht final: Google könnte Einspruch beim europäischen Gerichtshof einlegen.
Google geniesst mit dem Betriebssystem Android einen Marktanteil von rund 80 Prozent, da das Unternehmen das hauseigene Betriebssystem Drittanbietern wie Samsung oder Xiamoi – zwei der führenden Smartphone-Herstellern weltweit – gratis zur Verfügung stellt. Allerdings unter gewissen Auflagen: So soll Google den Android-Abnehmern rechtswidrige Einschränkungen oder finanzielle Anreize bezüglich der Verwendung weiterer Google-Dienste auferlegt haben. Beispielsweise habe der Grosskonzern Unternehmen, die auf ihren Geräten den Google Play Store vorinstallieren wollten, vorgeschrieben, zusätzlich auch Google Search und den Chrome-Browser mitzuliefern. Weiter hat Google durch finanzielle Anreize dazu beigetragen, dass andere Browser oder Suchmaschinen von Android-Geräten fernblieben.
Google stritt die Vorwürfe 2018 ab und hat laut eigenen Angaben den Wettbewerb nicht behindert, ja sogar gefördert. Zudem sei es auch falsch, dass Hersteller keine alternativen Apps vorinstallieren dürften, und Nutzern stehe es allgemein frei, Apps nach Wahl herunterzuladen. Die Praxis zeigt jedoch was anderes, denn Nutzer bevorzugen zum Grossteil die vorinstallierten Apps. So nutzten der Untersuchung der EU-Kommission zufolge über 95 Prozent aller Android-Nutzer
Google Search – mit ein Grund, warum das EU-Gericht die Vorwürfe der Kommission bestätigte.
Das Urteil ist Teil einer Reihe weiterer Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb zuständigen EU-Kommission und dem US-amerikanischen Grosskonzern. Seit 2017 wurden bereits mehrere Geldstrafen gegen Google verhängt und das in teils historischem Ausmass. Nicht selten erhob Google dagegen Einspruch und verlagerte das Verfahren an den europäischen Gerichtshof. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass dies nun auch geschieht.
(rf)