EU-Kommission nimmt Vmware-Kauf durch Broadcom genauer unter die Lupe
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EU-Kommission nimmt Vmware-Kauf durch Broadcom genauer unter die Lupe

Die EU-Kommission hat aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken eine eingehende Untersuchung der Vmware-Übernahme durch Broadcom in die Wege geleitet. Ein Urteil wird bis spätestens Mitte Mai 2023 erwartet.
22. Dezember 2022

     

Im Mai 2022 hat Broadcom die Übernahme von Vmware verkündet ("Swiss IT Reseller" berichtete), was sowohl die US-amerikanische Federal Trade Commission als auch die EU-Kommission auf den Plan rief. Letztere kündigte im November dann eine Untersuchung der geplanten Akquisition an und wollte bis am 20. Dezember 2022 entscheiden, ob man den Deal durchwinkt oder ein vertieftere Untersuchung startet ("Swiss IT Reseller" berichtete).


Nun steht das Ergebnis dieser Untersuchung fest und dürfte bei Broadcom wohl kaum für Freude sorgen: Die EU-Kommission teilt nämlich mit, dass man eine eingehende Prüfung um die geplante Übernahme von Vmware durch Broadcom eingeleitet hat. Denn die Kommission befürchtet, dass die Akquisition Broadcom in die Lage versetzen könnte, den Wettbewerb auf dem Markt für bestimmte mit der Software von Vmware interoperable Hardware-Komponenten einzuschränken.
Diese Befürchtung wird durch die in den letzten Wochen getätigte vorläufige Prüfung befeuert, welche ergeben habe, dass Broadcom durch den Kauf von Vmware in der Lage sein könnte, den Wettbewerb auf dem Markt für Netzwerkkarten (NICs), Fibre-Channel-Host-Bus-Adapter (FC-HBA) und Speicheradapter einzuschränken. Möglich wäre dies durch die Beeinträchtigung der Interoperabiliät zwischen der Server-Virtualisierungs-Software von Vmware und der Hardware von Wettbewerbern zugunsten der Broadcom-eigenen Hardware und durch den Ausschluss der Hardware von Wettbewerbern, in dem diese daran gehindert werden, die Virtualisierungs-Software von Vmware zu nutzen. Dies wiederum könnte zu höheren Preisen, geringerer Qualität und weniger Innovation führen, so die Befürchtung der EU-Kommission. Bis spätestens am 11. Mai 2023 muss die EU-Kommission nun einen Beschluss erlassen. (abr)


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