Swisscom muss sich in einem Zinsstreit mit Sunrise vor Gericht endgültig geschlagen geben, wie das zuständige Gericht am 28. Dezember 2022 mitteilte. Seit 2019 streiten die beiden grössten Telekomkonzerne der Schweiz über die Art und Weise wie
Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zu seinem Kupfernetz verzinst. Nachdem die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) zugunsten von Sunrise entschied, zog Swisscom den Fall ans Bundesgericht weiter. Nun setzte es aber auch da eine Niederlage ab.
Konkret bemängelte
Sunrise, dass Swisscom die Rückforderungen auf Basis des 12-Monats-Franken-Liborsatzes plus eines Zuschlages von 1,3 Prozent verzinste. Dieses Prozedere führte dazu, dass wegen der negativen Zinsen in den letzten Jahren Rückforderungen praktisch nicht verzinst wurden, so Sunrise. Aus diesem Grund forderte Sunrise im April 2019 eine neue Zinsregelung. Diese sollte sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten orientieren.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht war Sunrise mit seinem Anliegen erfolgreich. Gemäss dem Gericht ist dieses Urteil endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Swisscom muss sich also fügen und die betroffenen Verträge entsprechend anpassen.
(rf)